DOC_TYPE: RECHT_GRUNDLAGEN

DIE 5 STAATSSTRUKTURPRINZIPIEN

ARTIKEL_20_GG // BRIEFING

Der Artikel 20 des Grundgesetzes enthält die grundlegenden Verfassungsprinzipien, die die Identität der Bundesrepublik Deutschland festlegen. Diese Prinzipien stehen unter dem Schutz der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) und können nicht abgeschafft werden.

PRINZIP_01

REPUBLIK

Staatsform, bei der das Staatsoberhaupt (Bundespräsident) gewählt wird und die Amtszeit begrenzt ist. Gegenteil der Monarchie.
  • Keine Erbherrschaft
  • Wahl des Staatsoberhaupts
PRINZIP_02

DEMOKRATIE

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Das Volk legitimiert die Herrschaft durch regelmäßige Wahlen und Abstimmungen.
  • Repräsentative Demokratie
  • Mehrheitsprinzip
  • Parteienvielfalt
PRINZIP_03

SOZIALSTAAT

Der Staat ist verpflichtet, für soziale Gerechtigkeit und die soziale Sicherheit seiner Bürger zu sorgen (Existenzminimum).
  • Schutz der Schwachen
  • Soziale Sicherungssysteme
  • Gleiche Chancen
PRINZIP_04

RECHTSSTAAT

Alles staatliche Handeln ist an Recht und Gesetz gebunden. Schutz der Bürger vor staatlicher Willkür.
  • Gewaltenteilung
  • Gesetzmäßigkeit
  • Rechtssicherheit
PRINZIP_05

BUNDESSTAAT (FÖDERALISMUS)

Aufteilung der Staatsgewalt zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern. Eigenständige Aufgabenverteilung.
  • Länder wirken bei Gesetzgebung mit
  • Schutz vor Machtkonzentration
MERKMAL:
Ewigkeitsgarantie

TERMINAL_HINWEIS: Diese Prinzipien sind gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unveränderbar. Für die Sachkundeprüfung §34a ist das Verständnis dieser Begriffe (insb. Rechtsstaat & Demokratie) essenziell.
ABKÜRZUNG ZUM §34A ZERTIFIKAT
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