DOC_TYPE: RECHT_GRUNDLAGEN
DIE 5 STAATSSTRUKTURPRINZIPIEN
ARTIKEL_20_GG // BRIEFING
Der Artikel 20 des Grundgesetzes enthält die grundlegenden Verfassungsprinzipien, die die Identität der Bundesrepublik Deutschland festlegen. Diese Prinzipien stehen unter dem Schutz der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) und können nicht abgeschafft werden.
PRINZIP_01
REPUBLIK
Staatsform, bei der das Staatsoberhaupt (Bundespräsident) gewählt wird und die Amtszeit begrenzt ist. Gegenteil der Monarchie.
- Keine Erbherrschaft
- Wahl des Staatsoberhaupts
PRINZIP_02
DEMOKRATIE
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Das Volk legitimiert die Herrschaft durch regelmäßige Wahlen und Abstimmungen.
- Repräsentative Demokratie
- Mehrheitsprinzip
- Parteienvielfalt
PRINZIP_03
SOZIALSTAAT
Der Staat ist verpflichtet, für soziale Gerechtigkeit und die soziale Sicherheit seiner Bürger zu sorgen (Existenzminimum).
- Schutz der Schwachen
- Soziale Sicherungssysteme
- Gleiche Chancen
PRINZIP_04
RECHTSSTAAT
Alles staatliche Handeln ist an Recht und Gesetz gebunden. Schutz der Bürger vor staatlicher Willkür.
- Gewaltenteilung
- Gesetzmäßigkeit
- Rechtssicherheit
PRINZIP_05
BUNDESSTAAT (FÖDERALISMUS)
Aufteilung der Staatsgewalt zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern. Eigenständige Aufgabenverteilung.
- Länder wirken bei Gesetzgebung mit
- Schutz vor Machtkonzentration
MERKMAL:
Ewigkeitsgarantie
Ewigkeitsgarantie
TERMINAL_HINWEIS: Diese Prinzipien sind gemäß Art. 79 Abs. 3 GG unveränderbar. Für die Sachkundeprüfung §34a ist das Verständnis dieser Begriffe (insb. Rechtsstaat & Demokratie) essenziell.
