§ 34a Gewerbeordnung
Erlaubnis- und Sachkundegrundlage für das Bewachungsgewerbe.
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Diese Seite bündelt offizielle Grundlagen für Lernen und Prüfungssimulation. Öffentliche Bereiche zeigen nur Lern-, Service- und Rechtstexte.
Erlaubnis- und Sachkundegrundlage für das Bewachungsgewerbe.
Quelle öffnenRegelt Unterrichtungsverfahren, Sachkundeprüfung und Pflichten im Bewachungsgewerbe.
Quelle öffnenSachgebiete für das Unterrichtungsverfahren und als Lernanker für die Vorbereitung.
Quelle öffnenBundeseinheitliche Themen- und Lernstruktur für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.
Quelle öffnenDIHK-Übersicht zu Tätigkeiten, Prüfung und Rahmenplan.
Quelle öffnenAblauf, schriftlicher Prüfungsteil, Dauer, Punktelogik und Anmeldungshinweise.
Quelle öffnenUnfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste.
Quelle öffnenDatenschutz-Grundverordnung als EU-Datenschutzgrundlage.
Quelle öffnenKurze Hinweise, damit Nutzer die Themen logisch einordnen können.
Die Lernplattform ordnet Fragen und Quests nach den offiziellen Sachgebieten: Recht/Ordnung mit Gewerberecht, Datenschutz, BGB, Strafrecht/Waffen, DGUV, Umgang mit Menschen und Sicherheitstechnik.
§34a GewO ist die zentrale gewerberechtliche Grundlage für gewerbsmäßige Bewachung fremder Personen oder Sachen.
Die BewachV konkretisiert Anforderungen, Prüfungsgegenstand und Berufspflichten.
Anlage 2 nennt Sachgebiete der Unterrichtung und ist ein Anhaltspunkt für Lerninhalte.
Der schriftliche Teil wird als Ankreuzverfahren mit 82 Aufgaben, 120 Minuten und maximal 120 Punkten beschrieben. Zum Bestehen werden mindestens 60 Punkte benötigt.
Personenbezogene Daten, Videoüberwachung und Zutrittsdaten müssen zweckbezogen, minimiert und vertraulich verarbeitet werden.
DGUV Vorschrift 23 ist eine zentrale Unfallverhütungsquelle für Wach- und Sicherungsdienste.